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Hinweis: Der Fragebogen ist auf privatrechtliche Arbeitsverhältnisse nach OR anwendbar, nicht aber auf öffentlich-rechtliche Anstellungsverhältnisse.
8%

Hinweis: Während der Probezeit gelten kürzere Kündigungfristen. Nach der Probezeit sind Kündigungfristen von weniger als einem Monat i.d.R. unzulässig

Waren Sie im Zeitpunkt der Kündigung

Innerhalb der ersten 30 Tage (im 1. Dienstjahr)
Innerhalb der ersten 90 Tage (im 2. bis 5. Dienstjahr)
Innerhalb der ersten 180 Tage (ab 6. Dienstjahr)

Hinweis: Gemeint ist die Zeitspanne vom Folgetag der Kündigung bis Ablauf der ordentlichen Kündigungfrist.

Hinweis: Eine sofortige Freistellung bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungfrist ist keine fristlose Kündigung.

Hinweis: Liegen verbotene Gründe nach Art. 336 OR oder eine Verletzung der Gleichstellung von Mann und Frau nach Art. 9 GIG vor?

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Orlando Meyer
Advokatur für Arbeitsrecht
www.orlandomeyer.ch

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